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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.04.2023)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle
geschlossenen Verträge zwischen uns, Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt),
vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabi Unterberger, Karl-Ferdinand-Braun-Str. 18,
71522 Backnang, Telefon: 07191 2208980, E-Mail: kehrwochen@yahoo.de (nachfolgend kurz
Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt) oder wir/uns) und Ihnen als unseren Kunden
(nachfolgend Auftraggeber oder Sie/Ihnen). Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie
Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt) ist ein Gebäudedienstleister und bietet
verschiedene Dienstleistungen im Bereich Haus und Garten, insbesondere aber nicht
abschließend Winterdienst, Garten- oder Reinigungsarbeiten.
(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen
Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen, unserem
Angebot und der Auftragsbestätigung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn
wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2. Vertragsabschluss

1) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus unserem Angebot und sind
gemäß diesem für 90 Tage ab Angebotsdatum gültig.
(2) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten
Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer
verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Beauftragung durch eine
Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung oder direkten Bestätigung auf dem
Angebot/Bestellschein annehmen.
(4) Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, sofern nicht
explizit etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Wir behalten uns vor, Änderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder
unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Leistung darstellen.

§ 3. Zahlungen, Preise

(1) Sämtliche Preisangaben in unseren Angeboten sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer, soweit nichts Abweichendes angegeben wurde. Bei Erhöhung der
gesetzlichen Mehrwertsteuer sind wir berechtigt, diese auf den Auftraggeber umzulegen,
sofern die Lieferung nicht binnen 4 Monaten ab Vertragsschluss erfolgt.
(2) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich je nach konkreter Vereinbarung:

(a) anhand der tatsächlich geleisteten Stunden (insbesondere bei über den vereinbarten
Leistungsumfang hinausgehende Leistungen). Stundenzettel werden der Abrechnung
beigefügt
(b) aufgrund einer fest vereinbarten monatlichen Vergütung.
(c) als Gesamtpreis im Vorfeld zur Leistungserbringung.
Der Rechnungsbetrag ist vollständig spätestens binnen 7 Tagen ab Zugang unserer Rechnung
zu begleichen.
(3) Die Zahlung hat mittels Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von
Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt) zu erfolgen. Andere Zahlungsarten akzeptieren
wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder auf den Vertragsunterlagen angegeben wurde.
Bei größeren Aufträgen sind Abschlagsrechnungen durch uns möglich.
(4) Bei Verzug und Zahlungsausfall behalten wir uns vor, unsere Leistungen bis zur
vollständigen Begleichung offener Beträge zurückzuhalten.

§ 4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre
Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung
gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder
Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 5. Fristen

(1) Termine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart ist.
(2) Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt steht dem Auftraggeber kein Schadensersatz zu.
(3) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der
Auftraggeber für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/ Durchführung

(1) Sie als Auftraggeber sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung verpflichtet
bestimmte Mitwirkungspflichten zu erfüllen, insbesondere Zugang zu den erforderlichen
Bereichen und Gerätschaften zu gewähren.
(2) Gerätschaften, Maschinen und andere für die Leistungsausführung erforderlichen
Gegenstände stellen wir zu Verfügung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
(3) Der Auftraggeber ist gegenüber der Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt)
verpflichtet, sämtliche sachlichen und organisatorischen Maßnahmen unentgeltlich zu treffen,
die eine ungehinderte Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Er ist insbesondere
verpflichtet soweit für die Arbeiten erforderlich, Strom, Beleuchtung, kaltes und warmes
Wasser, Hilfsmittel zum Abladen, Aufzüge, Rüst- und Hebewerkzeuge, Gerüste

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Vertragsdauer eintretende sachliche oder
örtliche Veränderungen der Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich in
Textform mitzuteilen, sofern sie Einfluss auf die Leistungserbringung haben können.
(5) Weitere Pflichten können sich aus dem Angebot ergeben.
(6) Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir berechtigt, die
Leistungserbringung vorübergehend zu verweigern. Dadurch anfallenden Kosten sind von
Ihnen zu tragen.
(7) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausführung der Leistungen durch eine
bestimmte Person. Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, auch Dritte
mit der Durchführung des Auftrags zu beauftragen.

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§ 7. Laufzeit und Kündigung

(1) Sofern eine bestimmte Laufzeit vereinbart wird, ist dies in den Angebotsunterlagen explizit
ausgewiesen. Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht
von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten
Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt) insbesondere
dann vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.
(3) Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag unter
Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8. Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei
Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Auftraggeber regelmäßig
vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung
vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 9. Widerrufsrecht

(1) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts auf die
gesonderte Widerrufsbelehrung.
(2) Handelt es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen, besteht kein Widerrufsrecht.

§ 10. Datenschutz; Geheimhaltung

(1) Wir werden die jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen
einhalten.
(2) Sofern und soweit Kehrwochen Service UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der
Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers hat, werden die
entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen
Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeitet.
(3) Sofern die Vertragsparteien im Rahmen dieses Vertrages vertrauliche Informationen
austauschen, werden sie sicherstellen, dass Dritten ein unbefugter Zugriff auf derartige
Informationen nicht möglich ist. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Vertragsbeendigung
bestehen. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet
sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in
schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die
Vertragsparteien werden derartige Informationen ausschließlich im Sinne des vorliegenden
Vertrages nutzen.
(4) Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit es zur
Erfüllung dieses Vertrages unerlässlich ist. In diesem Fall muss die weitergebende
Vertragspartei vor Weitergabe eine schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung des Dritten
einholen. Der Umfang dieser Vertraulichkeitsvereinbarung muss dem hier niedergelegten
Standard entsprechen.
(5) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit eine Partei gesetzlich oder aufgrund
bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der
vertraulichen Information verpflichtet ist.

§ 11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer
Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die
Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen
Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland
haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Kehrwochen Service UG
(haftungsbeschränkt). Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit
die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder dieser Bedingungen ungültig
oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht
tangiert.

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Kehrwochenservice-AGB-Formular-1.png
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